Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.07.2025
Sonstiges
27.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2019
Termine
20.09.2013
Sonstiges
19.08.2013
Eröffnungen
13.08.2013
Eröffnungen
16.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.01.2010
Neueintragungen